AUKTIONHAUS FINE ART

HOME | KATALOGE | VORSCHAU | PRESSE | ARCHIV | AGB | IMPRESSUM | KONTAKT
Einlieferungen sind ständig willkommen!

AGB | Einlieferungsbedingungen | Versteigerungsbedingungen

NEWS




ÜBER UNS:

Bodo W. Hellmann Inhaber vom AUKTIONSHAUS FINE ART betreibt seit über 20 Jahren einen Kunsthandel, Kunstausstellungen (www.galerie-fine-art.net) und seit 6 Jahren Kunstauktionen (www.auktionshaus-fine-art.de) in Thüringen und Sachsen. Von 2008 bis 2011 präsentierten wir jährlich 4 Ausstellungen in der Stadtvilla Ferdinand- Lassalle- Str. 22, im bekannten Musikerviertel, einer der besten und exponiertesten Lagen von Leipzig.

Das AUKTIONSHAUS FINE ART bietet Ihnen eine Auswahl von exquisiten Gemälden, Graphiken, Skulpturen und Antiquitäten an, aber auch interessante preiswerte Kunstobjekte. Unser Künstlerbogen spannt sich im Kern von deutschen Malern des 19. Jahrhunderts über osteuropäische bis hin zu den zeitgenössischen Künstlern. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Leipziger Schule. Darüber hinaus vermittelt das AUKTIONSHAUS FINE ART auch Kunstwerke. Bitte fragen Sie nach dem aktuellen Stand.

Wir freuen uns jederzeit über Einlieferungen für unsere Kunstauktionen von Gemälden, Skulpturen, Graphiken, antiken Möbeln, hochwertigem Silber und Porzellan oder eigenwilligen Einzelobjekten. Eine fachkundige, vertrauliche und kostenlose Beurteilung der Kunstgegenstände ist für uns selbstverständlich. Fotos und Daten Ihrer Werke können per Mail oder Post direkt an uns gesendet werden, oder kontaktieren Sie uns für erste Auskünfte über das Telefon 0151- 17267512.

ANSPRECHPARTNER

Herr Bodo W. Hellmann
Experte Gemälde 19. Jhd.
info@auktionshaus-fine-art.de

Herr Dr. Volker Seifert
Experte für Gemälde, Grafik und Skulptur
dr.seifert@auktionshaus-fine-art.de

Xenia Kanzler
Kunsthistorikerin
Expertin für Gemälde, Grafik und Skulptur des slawischen Raumes
xenia@auktionshaus-fine-art.de

Marina Fetting
Kunsthistorikerin
Gebietsleiterin Osteuropa
Key Account Manager East European Area
Генеральный представитель
аукционного дома "Fine Art" в странах Восточной Европы.
m.fetting@auktionshaus-fine-art.de

Ansprechpartner München:
Traute Annies-Priebst
Fon ++49 (0) 89- 3083106
priebst@auktionshaus-fine-art.de

Ansprechpartner Thüringen:
Herr Bodo W. Hellmann
Fon ++49 (0)36961-31999
hellmann@auktionshaus-fine-art.de

Ansprechpartner Technik:
Gerhard Großer
technik@auktionshaus-fine-art.de




Ständiger Barankauf
von sehr guten Gemälden | Kunst und Antiquitäten | Gold- und Silberwaren | Kunstnachlässen
AGB

AUKTIONSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen von AUKTIONSHAUS FINE ART, Katharinenstr. 1-3, 04109 Leipzig

Versteigerungsbedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen werden mit der persoenlichen, telefonischen oder schriftlichen Teilnahme an der Auktion sowie dem Nach- und Freihandverkauf anerkannt.

1. Die Firma AUKTIONSHAUS FINE ART (im folgenden H&H Fine Art genannt) vermittelt und fuehrt Versteigerungen durch. Die Versteigerungen werden durch den jeweiligen Auktionator angemeldet und durchgefuehrt.

2. Die Auktion erfolgt freiwillig im Namen und fuer Rechnung der Auftraggeber, mit Ausnahme der Eigenware, die durch einen Stern vor dem Schaetzwert oder Limitpreis gekennzeichnet wird. Mit den Ziffern in Klammern, nach der Objektbeschreibung, wird der Besitzer bzw. Auftraggeber kenntlich gemacht.

3. Saemtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstaende koennen vor der Versteigerung besichtigt und geprueft werden. Die Gegenstaende sind gebraucht. Die Katalog-Beschreibungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine Garantien im Rechtssinne dar. Verkauft wird unter Ausschluss der Gewaehrleistung. Unter www.auktionshaus-fine-art.de kann der Katalog online besichtigt werden. In den Geschaeftsraeumen haftet jeder Besucher fuer jeden durch ihn verursachten Schaden an den Versteigerungsobjekten bzw. der Einrichtung.

4. Der Versteigerer haftet bei Leistungsstoerungen nur fuer Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit. Dies gilt auch fuer Erfuellungs- und Verrichtungsgehilfen des Versteigerers.

5. Die Gegenstaende werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Moment des Zuschlags befinden. Der jeweilige Zustand der Objekte, insbesondere geringe Beschaedigungen sowie Altersspuren sind im Limitpreis beruecksichtigt.
 
6. Der Versteigerer hat das Recht, Nummern ausserhalb der Reihenfolge des Kataloges anzubieten, zu vereinen, zu trennen oder zurueckzuziehen.
 
7. Der Zuschlag wird an den Hoechstbietenden erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein uebergebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich im Namen des Auftraggebers den Zuschlag vorbehalten oder verweigern. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf desselben kein hoeheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los. Der Versteigerer kann den Zuschlag zuruecknehmen und die Sache erneut anbieten, wenn irrtuemlich ein rechtzeitig abgegebenes sichtbares Gebot uebersehen worden ist. Es wird gewoehnlich um 10 % gesteigert.
 
8. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr fuer Schaden und Verlust auf den Ersteigerer ueber. Das Eigentum an der versteigerten Sache geht erst mit vollstaendiger Bezahlung an den Erwerber ueber.
 
9. Wird das mit dem Einbringer vereinbarte Limit nicht erreicht, erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt. Das Angebot zum Limit an das Publikum bleibt jedoch bestehen und das Objekt kann bei Nachgebot des Limits auch an einen anderen Interessenten abgegeben werden. Tritt dieser Fall nicht ein, wird der Vorbehaltsbieter unterrichtet. Gebote mit Vorbehalts-Zuschlaegen sind fuer den Bieter vier Wochen verbindlich, fuer den Versteigerer jedoch freibleibend.
 
10. Zum Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 20 % an den Versteigerer zu entrichten, zzgl. der auf das Aufgeld anfallenden gesetzl. Mehrwertsteuer. Kunsthaendlern, die einem berufsstaendigen Verband angehoeren, wird ein Kollegenrabatt von 2 % eingeraeumt. Eigenware ist mit einem * gekennzeichnet und es wird auf die Endsumme (Zuschlag + Aufgeld) die Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Waehrend oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen beduerfen der Nachpruefung. Irrtum vorbehalten.
Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag faellig und zahlbar in bar oder gegen Scheck mit Vorlage der Scheckkarte. Die Forderung auswaertiger Ersteigerer, die schriftlich oder telefonisch geboten haben, wird mit Rechnungsstellung faellig. Anfallende Bankspesen gehen zu Lasten des Ersteigerers. Zur Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts (§26 UrhG) ist das Auktionshaus bei allen Originalwerken der bildenden Kunst, die nach 1900 entstanden sind, verpflichtet, auf den Verkaufserloes eine Abgabe an die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst in Hoehe von 5 % zu entrichten (mit Ausnahme von Photographien und Buechern). Diese wird dem Kaeufer haelftig in Hoehe von 2,5% in Rechnung gestellt. Bei bereits erfolgter Abrechnung ist H&H Fine Art weiterhin berechtigt, diese Gebuehren nachzufordern.
 
11. Zahlungsverzug verpflichtet den Ersteigerer zur Bezahlung eines Verzugszinses in Hoehe von 8 % ueber dem jeweiligen Basis-Zinssatz der Europaeischen Zentralbank. Vorbehaltlich eines weiteren Verzugsschadens kann daneben mit der zweiten Mahnung ein Saeumniszuschlag in Hoehe von 3 % der Gesamtforderung erhoben werden. Durch Verzug des Ersteigerers entsteht dessen Vorleistungspflicht hinsichtlich des geschuldeten Kaufpreises. Der Versteigerer kann wahlweise Erfuellung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfuellung verlangen. In letzterem Fall verliert der Ersteigerer seiner Rechte aus dem Zuschlag und die Sache kann auf einer neuen Auktion noch einmal versteigert werden. Fuer einen evtl. Mindererloes haftet der Ersteigerer, auf einen Mehrerloes hat er keinen Anspruch.
 
12. Ersteigerte Gegenstaende werden erst nach vollstaendiger Begleichung aller offenen Forderungen des Auktionshauses herausgegeben. Die Ausgabe von ersteigerten Gegenstaenden und das Erstellen von Rechnungen, insbesondere waehrend oder gleich nach der Auktion, geschieht unter dem Vorbehalt, dass kein Irrtum unterlaufen ist.
 
13. Der Erwerber verpflichtet sich, die ersteigerten Gegenstaende innerhalb von 7 Tagen abzuholen. Der Versteigerer uebernimmt keine Haftung fuer Verlust oder Beschaedigungen. Eine Versendung ersteigerter Gegenstaende erfolgt auf Kosten und Gefahr des Erwerbers nach schriftlicher Versandanweisung. Nach Ablauf von 14 Tagen ist der Versteigerer berechtigt, die Sache auf Kosten des Ersteigerers bei sich einzulagern, wofuer pro Objekt und Tag eine Kostenpauschale von bis zu E 5,00 zzgl. Mehrwertsteuer anfallen koennen. Dem Ersteigerer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass Kosten nicht bzw. nicht in dieser Hoehe angefallen sind.
 
14. Schriftliche Gebote werden im Interesse des Bieters durchgefuehrt. Der auf dem Auftragsformular vermerkte Preis gilt als Hoechstgebot, der Zuschlag kann auch zu einem niedrigeren Preis erfolgen. Bieterauftraege koennen nur dann verbindlich ausgefuehrt werden, wenn sie deutlich ausgefuellt und unterschrieben sind und einen Tag vor Auktionsbeginn vorliegen. Gebote per E-Mail koennen nicht beruecksichtigt werden. Verbindlich ist die angegebene Katalognummer und nicht der Titel des Objekts.
 
15. Telefonbieter werden auf Kosten des Versteigerers vor Aufruf der gewuenschten Position angerufen, wenn hierfuer rechtzeitig ein schriftlicher Auftrag vorliegt. Auftraege dieser Art koennen nur ausgefuehrt werden bei einem Limitpreis ab E 250,00. Fuer das Zustandekommen der Telefonverbindung kann eine Gewaehr nicht uebernommen werden.
 
16. Die Versteigerungsbedingungen gelten sinngemaess auch fuer den Nachverkauf nach der Auktion oder fuer den Freiverkauf.

17. Erfuellungsort ist Leipzig. Soweit vereinbar ist Gerichtsstand Leipzig. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

18. Kaeufer und Verkaeufer koennen nach Abschluss der Auktion vom Versteigerer die Anschrift des Vertragspartners erfahren.
 
19. Die Versteigerung von Objekten des Dritten Reiches erfolgen ausschliesslich zur staatsbuergerlichen Aufklaerung, zu Kunst-, Wissenschafts-, Forschungs- oder Lehrzwecken bezueglich historischer Vorgaenge.

20. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen davon unberuehrt ( salvatorische Klausel).


Einlieferungsbedingungen:
 

1. Die Einlieferer von Versteigerungsobjekten erhalten den vollen Betrag, der nach dem 3. Zuschlag genannt wurde, abzueglich einer Versteigerungsgebuehr von 20% zzgl. gesetzl. MwSt.  Sollte der Einlieferer die Ware vor der Versteigerung zurueckziehen, so zahlt er an den Versteigerer eine Gebuehr von 25% des vereinbarten Limitpreises. Dem Einlieferer ist der Nachweis gestattet, dass dem Versteigerer ein Schaden ueberhaupt nicht oder wesentlich geringer als die Pauschale entstanden ist. Die Kosten fuer Abbildungen im Katalog werden pauschal mit 80,00 Euro und die Online-Praesentaion mit 10,00 Euro, pro Abbildung berechnet und vereinbart.
      
2. H&H Fine Art versteigert als Vermittler im Auftrage des Einlieferers.
      
3. Der Versteigerungsauftrag erlischt  zwei Monate nach dem vereinbarten Versteigerungstermin. Falls nicht anders vereinbart.
      
4. H&H Fine Art setzt die Schaetzpreise fest . Die Limitpreise werden mit beiderseitigen Einverstaendnis festgestellt und liegen in der Regel bei 2/3 der Schaetzpreise. Unter diesem Limit darf nur unter Vorbehalt zugeschlagen und muss die Genehmigung des Einlieferers zur Abgabe eingeholt werden.

5. Der Einlieferer hat, wenn nicht anders vereinbart, die Versteigerungsabrechnung persoenlich abzuholen. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, hat der Auftraggeber seine Entscheidung schriftlich so rechtzeitig mitzuteilen, dass der Bieter bei normaler Geschaeftsabwicklung benachrichtigt werden kann.

6. Die Katalogabbildung erfolgt, soweit nicht anders vermerkt, nach freiem Ermessen des Versteigerers. Die Kosten dafuer gehen auch bei einem Nichtverkauf zu Lasten des Einlieferers.

7. Der Einlieferer haftet fuer Angaben welche Echtheit, Ursprung und Alter der von ihm eingelieferten Sache betreffen. Der Versteigerer wird beauftragt, die eingelieferten Gegenstaende auf Kosten des Eigentuemers zu versichern. Die Versicherungspraemie betraegt fuer den Zeitraum der Einlieferung 5% vom vereinbarten Limitpreis. Der Versteigerer haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht, es sei denn, ihm falle Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit zur Last.
      
8. Der Einlieferer stimmt zu, dass im Falle folgerechtspflichtiger Verkaeufe nach dem Urheberrechtsgesetz sein Name und seine Anschrift auf Verlangen der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst in Bonn mitgeteilt wird. Wuenscht der Einlieferer Geheimhaltung, so verpflichtet er sich, dem Versteigerer einen Anteil in Hoehe von fuenf vom Hundert des Verkaufserloeses zuzueglich gesetzlicher Mehrwertsteuer auf diesen Anteil zu zahlen, den dieser dann fuer ihn abfuehrt.
      
9. Gold- und Silbergegenstaende duerfen unter dem Marktwert versteigert werden.
      
10. Nicht versteigerte Gegenstaende verbleiben 4 Wochen nach der Auktion im Auktionshaus und koennen zu dem vereinbarten Mindestpreis freihaendig verkauft werden.
      
11. Als Benachrichtigung fuer die Versteigerung von eingelieferten Objekten gelten die jeweiligen Kataloge oder Hauslisten deren Schutzgebuehr zu entrichten ist.
      
12. Die Versteigerungsabrechnung erfolgt vier bis sechs Wochen nach der Versteigerung vorbehaltlich erfolgter Bezahlung und uebernahme der ersteigerten Objekte durch den Ersteigerer.
      
13. Bei Schaetzungen von Gegenstaenden, die nicht zur Auktion gelangen, berechnet der Versteigerer 3% vom Schaetzpreis sowie die anfallenden Fahrtkosten.
      
14. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Einlieferers.

15. Muendliche Absparchen beduerfen der Schriftform
16. Gerichtsstand fuer beide Teile ist Leipzig.

17. H&H Fine Art GmbH kann ohne Angaben von Gruenden vom Vertrag zuruecktreten.

Allgemeines

Bieternummern
Bieternummern werden vor Beginn der Auktion sowie waehrend der gesamten Vorbesichtigung ausgegeben. Bitte bewahren Sie diese Bieternummern bis zur Rueckgabe sorgfaeltig auf, denn fuer missbraeuchliche Verwendung durch Dritte uebernimmt das Kunstauktionshaus keine Haftung. Etwaige Schaeden gehen zu Lasten des Kunden, dem die Bieternummer ausgehaendigt wurde. Bitte behalten Sie die Bieternummer waehrend der gesamten Auktion bei sich und legen Sie diese nicht unbeaufsichtigt ab.

Sitzplazreservierung
Sitzplaetze stehen nur in beschraenkter Anzahl zur Verfuegung. Wir bitten um rechtzeitige Reservierung und um Verstaendnis, dass die Plaetze nur bis zum Auktionsbeginn freigehalten werden koennen.

Schriftliche Gebote (Bietauftraege)
Wer am persoenlichen Erscheinen bei der Auktion gehindert ist, kann sich des einliegenden Auftragsformulars (schriftl. Gebot) bedienen. Der darauf vermerkte Preis gilt als Hoechstgebot (ohne Aufgeld und darauf entfallende MwSt.). Dieses Gebot wird nur in soweit in Ihrem Auftrag ausgefuehrt, als andere Gebote ueberboten werden muessen. Der Zuschlag kann also auch darunter erfolgen. Die Bietauftraege koennen nur verbindlich aus- gefuehrt werden, wenn sie in Druckschrift ausgefuellt sind und spaetestens einen Tag vor Auktionsbeginn vorliegen. Hierbei ist die Katalognummer und nicht die Bezeichnung des Gegenstandes verbindlich. Bietauftraege werden Interesse wahrend und ohne zusaetzliche Kosten ausgefuehrt.

Polaroidfotos
Polaroid-Fotos koennen von allen im Katalog aufgefuehrten Objekten jederzeit zu einem Stueckpreis von EURO 3,- (incl. Porto und MwSt.) angefordert werden. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Farbwiedergabe meist vom Original etwas abweicht. Der Versand erfolgt sofort nach Zahlungseingang.

Beratung
Waehrend der Geschaeftszeiten und der Vorbesichtigung stehen Ihnen unsere Katalog-Sachbearbeiter auf Wunsch gerne zur Verfuegung. Wir bitten um Verstaendnis, dass telefonische Auskuenfte zu den einzelnen Objekten nur verbindlich sind, wenn sie schriftlich bestaetigt werden.


Zum Katalog

Preise
Die im Katalog angegebenen Preise sind als Limit- oder Schaetzpreise gekennzeichnet.

Abbildungen
Fuer die im Abbildungsteil angegebenen Bildunterschriften bzw. Katalognummern wird keine Garantie uebernommen. Massgeblich ist die im Text angegebene Positionsnummer.

Massangaben
Bei den Gemaelden ist die Hoehe der Breite vorangestellt.

Kuenstler-Index
Zu den entsprechenden Objekten befindet sich ein Index im hinteren Teil des Kataloges.

Signaturen
bei Gemaelden, Aquarellen und Zeichnungen sind nach bestem Wissen angegeben. Sie werden mit "signiert" (sign.) bzw. "monogrammiert” (monogr.) angegeben, wenn die Signatur unserer Auffassung nach vom Kuenstler eigenhaendig angebracht wurde. Schriftzeichen werden als "bezeichnet" (bez.) ausgewiesen, wenn nicht feststeht, ob sie vom Kuenstler selbst oder von fremder Hand angebracht wurden.Ist ein Gemaelde einem bestimmten Kuenstler „zugeschrieben" (zugeschr.) bzw. mit „Werkstatt des" angefuehrt, so basiert diese Angabe auf der Einschaetzung des Sachbearbeiters und ist nicht gesichert.

Provenienzen / Expertisen
Sollten diese bekannt sein bzw. bei der Einlieferung des Objektes vorliegen, so werden sie bei der Katalogbeschreibung angegeben. Dies gilt auch fuer Austellungen, bei denen ein Objekt eventuell beruecksichtigt war.

Erhaltungszustand
Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen stellen keine Garantien im Rechtssinne dar. Es wird geraten, sich vom Zustand der Sache zu ueberzeugen oder schriftlich nachzufragen. Bitte beachten Sie unsere Versteigerungsbedingungen. Die im Katalog angegebenen Zustandsbeschreibungen sind nur als Anhaltspunkte fuer wichtige Beschaedigungen gedacht. Der individuelle Zustand der einzelnen Auktionsobjekte ist allgemein bei den Schaetzpreisen beruecksichtigt. Normale, altersbedingte Gebrauchsspuren werden nicht gesondert erwaehnt. Auf "Beschaedigungen" (besch.), "Bestossungen" (best.) und "Restaurierungen" (rest.) wird in der Katalogbeschreibung hingewiesen, sofern diese fuer den Sachbearbeiter erkennbar waren. Da auf diese nur global hingewiesen werden kann, steht es den Interessenten frei, sich ueber Ausmass, Umfang bzw. Art selbst zu erkundigen.


Wir bitten um Beachtung

Zahlungsmodalitaeten
Wir bitten freundlichst um Beachtung, dass im Auktionswesen Barzahlung erforderlich ist (bitte beachten Sie diesbezueglich Punkt 8 der Versteigerungsbedingungen.) In diesem Zusammenhang bitten wir Kunden, die unserem Haus bisher nicht als Kaeufer bekannt sind, um Verstaendnis, dass eine Warenabholung nur gegen Barzahlung oder Vorlage eines bankbestaetigten Schecks erfolgen kann, bzw. wenn der Rechnungsbetrag unserem Konto gutgeschrieben ist. Kreditkarten koennen nicht akzeptiert werden.

Fernmuendliche Auskuenfte
Telefonische Auskuenfte waehrend oder unmittelbar nach der Auktion ueber die Versteigerung betreffende Vorgaenge - insbesondere ueber Zuschlaege und Zuschlagpreise - sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestaetigt werden.

Auktionsnachverkauf
Fuer den Auktionsnachverkauf (Freiverkauf) gelten die Versteigerungsbedingungen in gleichem Masse. Die gueltigen Preise erbitten wir jeweils zu erfragen. Diese verstehen sich auch im Nachverkauf exklusive Aufgeld und MwSt. Wir bitten um Verstaendnis, dass keine Reservierungen vorgenommen werden koennen.

Hinweis fuer auslaendische Kaeufer
Da die Mehrwertsteuer nur auf die Provision und damit auf eine Inlandsdienstleistung erhoben wird, ist sie fuer auslaendische Bieter nicht erstattungsfaehig (s. Punkt 9 der Verst.-Bedingungen).

To the attention of our freign clients
As the German Value Added Tax is charged on the auctioneers provision only, it cannot be refunded to our foreign clients, because the V.A.T. on services is not refundable (see item 9 of our conditions of sale).
General trading conditions of AUKTIONSHAUS FINE ART

Katharinenstr. 1-3, 04109 Leipzig

Terms of auction

The following conditions are recognized with the personal, telephone or written participation in the auction as well as the post- and freehand sale.

1. The company AUKTIONSHAUS FINE ART (called in the following H&H Fine Art) arranges and executes auctions. The auctions are announced and executed by the respective auctioneer.

2.The auction takes place voluntarily in the name and to be paid by of the clients, with exception of the self-commodity, which is indicated by an asterisk before the estimated value or limit price. With the digits in parentheses, after the description of object, the owner or client is marked.

3.All objects arrived for the auction can be visited and checked prior to the auction. The objects are used. The descriptions of the objects in the catalog are made with best knowledge and conscience, but represent however no warranties in the sense of right. One sells under exclusion of the guarantee. At the website www.auktionshaus fine art.de the online catalog can be visited. In the business facilities each visitor is liable for caused damage to the auction objects or the fixtures by him.

4. The auctioneer is responsible for performance disturbances only for intention or rough negligence. This applies also to fulfilment and performing assistants of the auctioneer.

5. The articles are auctioneered in the condition, in which they are in the moment of the bid acceptance. The respective status of the objects, in particular small damages as well as age tracks are considered in the limit price.

6. The auctioneer has the right to offer numbers outside of the order of the catalog, to unite, to separate or withdraw.

7. The bid accepteance is given at the maximumoffering, if after threefold call no higher bid is delivered. The auctioneer can reserve itself or refuse the bid acceptance in the name of the client. If several persons should deliver the same bid at the same time and after threefold call of this bid, no higher bid is effected, the lot will decide. The auctioneer can take back the bid acceptance and offer the object again, if erroneously a visible bid, delivered in time, was ignored. The bidding steps are at the auctioneers discretion and will be raised by 10% of the minimum price normally.

8. The bid acceptance obliges the acceptance. With the awarding of the bid acceptance the risk of damage and loss will pass over to the buyer. The property at the auctioneered object will pass over to the buyer with complete payment only.

9. If the limit agreed upon with the deliverer is not achieved, a bid acceptance is made under reservation. The offer to the limit to the audience remains existing however and the object can with subsequent bid of the limit also be transferred to another prospective buyer. If this case should not happen, the  under- reservation- bidder will be informed. Bid acceptances under reservation are obligatorily for four weeks on the bidder, on the auctioneer however not-binding.

10. Additional to the bid acceptance price, a premium of 20 %  on the bid acceptance price is to be paid to the auctioneer, plus the legal VAT rate, which is  levied to the premium only. A colleague discount of 2% is granted to art dealers, who are member of  an occupation-federation. Self-commodity is marked by an asterisk, to the total amount  (bid acceptance price + premium) the value added tax is added. Invoices, issued during or immediately after the auction require check. Errors reserved. The total amount is due and payable immediately after the bid acceptance. Cash or cheque by presentation  of the cheque card are accepted. The demand of foreign buyers, who were bidding in writing or by telephone, becomes due with rendering of invoice. Resulting bank charges will be debited to the buyers. For the paying off of the legal subsequent right (§ 26 UrhG) the auction house is obligated to pay a duty of 5% on proceeds of sale for all original art works of the forming art, created after 1900 to the exploitation corporation picture-art.(exception of photographs and books). This is placed to the buyer half of, at a value of 2,5% in calculation. During already effected account H&H Fine Art  is further justified to demand these fees in addition.

11. Delay in payment obligates the buyer to the payment of an interest at a value of 8 % over the respective base interest rate of the European central bank. Subject to a further damage caused by default beside it an extra charge for late payment can be raised at a value of 3 % of the total claim with the second reminder. Due to the delay of the buyer its obligation to advanced payment regarding the owed purchase price is resulting. The auctioneer can require fulfilment of the sales contract or payment of damages alternatively because of default. In latter case the buyer will lose his rights resulting from the bis acceptance and the object can be auctioneered again at a new auction. For possible diminished proceeds, the buyer is liable for, the buyer is not entitled to an excess of proceeds.

12. Purchased objects are handed over after complete payment of all open demands of the auction house only. The handing out of purchased articles and the rendering of accounts, in particular during or right after the auction, take place under the reservation that no error has occured.

13. The buyer commits itself to fetch the purchased objects within 7 days.  The auctioneer is not liable for loss or damages. A dispatching of purchased objects is realized at the risk and the expense of the purchaser following his written dispatch order.   After 14 days the auctioneer is entitled to store the purchased objects in his facilities at expense of the buyers. Per object and day a cost lump sum of up to E 5.00 plus Value added tax can result.  The purchaser is free to prove, that there were no resulting costs or no costs of this value.

 14. Written requirements are executed in the interest of the bidder. The price noted on the order form is considered as highest bid, the bid acceptance can also take place at a lower price. Bidder orders can be executed obligatorily only if they are clearly filled out and signed and are present one day before beginning of auction. Bids by E-Mail cannot be considered. The indicated catalog number not the title of the object are obligatory. 

15. Bidders by phone are called at costs of the auctioneer before calling out the desired position, if a written requirement was submitted in time. Jobs of this type can be only executed with a limit price starting from E 250,00. For coming off the telephone connection a guarantee cannot be taken over.

16. The conditions of public auction apply in a general manner also to the post auction sale or to the free sales.

17. Place of fulfilment is Leipzig. So far as agreed, the place of jurisdiction is Leipzig. The german law applies exclusively. The UN sales convention on contracts for the internationale sale of goods (CISG) does not apply here.

18. Buyers and salesmen can receive the address of the contracting party from the auctioneer after the finished auction. 

19. The auction of objects of the third reich exclusively take place for (civic clearing-up), for art -, science -, research or training purposes concerning historical processes.

20. If one or more regulations of these terms for public auction should be totally or partly ineffective, the effectiveness of the remaining regulations remains unaffected by it. (salvatoric clause).

KATALOG
KÜNSTLERKATALOGE
FREIVERKAUF